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Zuständige Behörde für 65462 Ginsheim-Gustavsburg
Angelegenheit: Gerichtsvollzieherverteilerstellen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Gerichtsvollzieherverteilerstellen in 65462 Ginsheim-Gustavsburg ist:
Amtsgericht Groß-Gerau
Justiz-Id: M1106
- Behörde: Amtsgericht Groß-Gerau
- Anschrift: Europaring 11 - 13, 64521 Groß-Gerau
- Postanschrift: Postfach 11 62, 64518 Groß-Gerau
- Telefon: 06152 170-02
- Fax: 0611 32761-8006
- E-Mail: verwaltung@ag-grossgerau.justiz.hessen.de
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\nGerichtsvollzieherverteilerstellen sind organisatorische Einheiten innerhalb des Gerichtssystems, die für die Zuweisung und Koordination der Aufgaben von Gerichtsvollziehern zuständig sind. Diese Stellen verteilen die Vollstreckungsaufträge, die von Gläubigern bei Gericht eingereicht werden, an die jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher. Zu den Aufgaben der Gerichtsvollzieher gehört es, Forderungen beizutreiben, Pfändungen vorzunehmen, Räumungen durchzuführen und andere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchzuführen. Die Verteilerstellen sorgen dafür, dass die Arbeitslast der Gerichtsvollzieher gleichmäßig verteilt wird und dass Vollstreckungsaufträge effizient und gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.