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Zuständige Behörde für 23779 Neukirchen

Angelegenheit: Grundbuchsachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Grundbuchsachen in 23779 Neukirchen ist:

Amtsgericht Oldenburg (Holstein)

Justiz-Id: X1724


  • Behörde: Amtsgericht Oldenburg (Holstein)
  • Anschrift: Göhler Straße 90, 23758 Oldenburg (Holstein)
  • Postanschrift: Göhler Straße 90, 23758 Oldenburg (Holstein)
  • Telefon: 04361 6240
  • Fax: 04361 80576
  • E-Mail: verwaltung@ag-oldenburg.landsh.de

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\nGrundbuchsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren und Angelegenheiten, die das Grundbuch betreffen, ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten verzeichnet sind. Solche Angelegenheiten umfassen Eintragungen, Löschungen und Änderungen von Eigentumsrechten, Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und sonstigen Belastungen. Grundbuchsachen werden vor allem in den Grundbuchämtern der Amtsgerichte bearbeitet. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Transparenz und Sicherheit des Grundstücksverkehrs zu gewährleisten, indem sie rechtlich verbindliche Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken bereitstellen. Das Grundbuch dient somit als zentrales Instrument zur Sicherung und Dokumentation von Eigentumsrechten an Immobilien.