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Zuständige Behörde für 39217 Schönebeck (Elbe)

Angelegenheit: Grundbuchsachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Grundbuchsachen in 39217 Schönebeck (Elbe) ist:

Amtsgericht Schönebeck

Justiz-Id: W1213


  • Behörde: Amtsgericht Schönebeck
  • Anschrift: Friedrichstraße 96, 39218 Schönebeck (Elbe)
  • Postanschrift: Postfach 15 51, 39212 Schönebeck (Elbe)
  • Telefon: 03928 7820
  • Fax: 03928 782 20144
  • E-Mail: ag-sbk@justiz.sachsen-anhalt.de

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\nGrundbuchsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren und Angelegenheiten, die das Grundbuch betreffen, ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten verzeichnet sind. Solche Angelegenheiten umfassen Eintragungen, Löschungen und Änderungen von Eigentumsrechten, Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und sonstigen Belastungen. Grundbuchsachen werden vor allem in den Grundbuchämtern der Amtsgerichte bearbeitet. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Transparenz und Sicherheit des Grundstücksverkehrs zu gewährleisten, indem sie rechtlich verbindliche Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken bereitstellen. Das Grundbuch dient somit als zentrales Instrument zur Sicherung und Dokumentation von Eigentumsrechten an Immobilien.