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Zuständige Behörde für 39343 Altenhausen
Angelegenheit: Grundbuchsachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Grundbuchsachen in 39343 Altenhausen ist:
Amtsgericht Haldensleben
Justiz-Id: W1205
- Behörde: Amtsgericht Haldensleben
- Anschrift: Stendaler Straße 18, 39340 Haldensleben
- Postanschrift: Postfach 10 01 51, 39331 Haldensleben
- Telefon: 03904 47130
- Fax: 03904 4713101
- E-Mail: ag-hdl@justiz.sachsen-anhalt.de
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\nGrundbuchsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren und Angelegenheiten, die das Grundbuch betreffen, ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten verzeichnet sind. Solche Angelegenheiten umfassen Eintragungen, Löschungen und Änderungen von Eigentumsrechten, Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und sonstigen Belastungen. Grundbuchsachen werden vor allem in den Grundbuchämtern der Amtsgerichte bearbeitet. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Transparenz und Sicherheit des Grundstücksverkehrs zu gewährleisten, indem sie rechtlich verbindliche Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken bereitstellen. Das Grundbuch dient somit als zentrales Instrument zur Sicherung und Dokumentation von Eigentumsrechten an Immobilien.