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Zuständige Behörde für 55450 Langenlonsheim
Angelegenheit: Grundbuchsachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Grundbuchsachen in 55450 Langenlonsheim ist:
Amtsgericht Bad Kreuznach
Justiz-Id: T2101
- Behörde: Amtsgericht Bad Kreuznach
- Anschrift: John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach
- Postanschrift: Postfach 16 49, 55506 Bad Kreuznach
- Telefon: 0671 708-0
- Fax: 0671 708-2272
- E-Mail: agkh@ko.jm.rlp.de
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\nGrundbuchsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren und Angelegenheiten, die das Grundbuch betreffen, ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten verzeichnet sind. Solche Angelegenheiten umfassen Eintragungen, Löschungen und Änderungen von Eigentumsrechten, Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und sonstigen Belastungen. Grundbuchsachen werden vor allem in den Grundbuchämtern der Amtsgerichte bearbeitet. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Transparenz und Sicherheit des Grundstücksverkehrs zu gewährleisten, indem sie rechtlich verbindliche Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken bereitstellen. Das Grundbuch dient somit als zentrales Instrument zur Sicherung und Dokumentation von Eigentumsrechten an Immobilien.