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Zuständige Behörde für 56346 Bornsmühle

Angelegenheit: Grundbuchsachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Grundbuchsachen in 56346 Bornsmühle ist:

Amtsgericht Sankt Goar

Justiz-Id: T2216


  • Behörde: Amtsgericht Sankt Goar
  • Anschrift: Bismarckweg 3 - 4, 56329 Sankt Goar
  • Postanschrift: Postfach 11 52, 56325 Sankt Goar
  • Telefon: 06741 910-0
  • Fax: 06741 910-260
  • E-Mail: aggoa@ko.jm.rlp.de

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\nGrundbuchsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren und Angelegenheiten, die das Grundbuch betreffen, ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten verzeichnet sind. Solche Angelegenheiten umfassen Eintragungen, Löschungen und Änderungen von Eigentumsrechten, Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und sonstigen Belastungen. Grundbuchsachen werden vor allem in den Grundbuchämtern der Amtsgerichte bearbeitet. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Transparenz und Sicherheit des Grundstücksverkehrs zu gewährleisten, indem sie rechtlich verbindliche Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken bereitstellen. Das Grundbuch dient somit als zentrales Instrument zur Sicherung und Dokumentation von Eigentumsrechten an Immobilien.