Suche nach Angelegenheit
Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.
Zuständige Behörde für 57612 Birnbach
Angelegenheit: Grundbuchsachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Grundbuchsachen in 57612 Birnbach ist:
Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald)
Justiz-Id: T2202
- Behörde: Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald)
- Anschrift: Hochstraße 1, 57610 Altenkirchen (Westerwald)
- Postanschrift: Postfach 11 40, 57601 Altenkirchen (Westerwald)
- Telefon: 02681 9526-0
- Fax: 02681 9526-111
- E-Mail: agak@ko.jm.rlp.de
Hier Produkte bestellen
\nGrundbuchsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren und Angelegenheiten, die das Grundbuch betreffen, ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten verzeichnet sind. Solche Angelegenheiten umfassen Eintragungen, Löschungen und Änderungen von Eigentumsrechten, Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und sonstigen Belastungen. Grundbuchsachen werden vor allem in den Grundbuchämtern der Amtsgerichte bearbeitet. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Transparenz und Sicherheit des Grundstücksverkehrs zu gewährleisten, indem sie rechtlich verbindliche Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken bereitstellen. Das Grundbuch dient somit als zentrales Instrument zur Sicherung und Dokumentation von Eigentumsrechten an Immobilien.