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Zuständige Behörde für 65321 Heidenrod

Angelegenheit: Grundbuchsachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Grundbuchsachen in 65321 Heidenrod ist:

Amtsgericht Bad Schwalbach

Justiz-Id: M1905


  • Behörde: Amtsgericht Bad Schwalbach
  • Anschrift: Nikolaus-August-Otto-Str. 15, 65307 Bad Schwalbach
  • Postanschrift: Postfach 11 54, 65301 Bad Schwalbach
  • Telefon: 06124 7069-0
  • Fax: 06124 7069-57
  • E-Mail: verwaltung@ag-badschwalbach.justiz.hessen.de

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\nGrundbuchsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren und Angelegenheiten, die das Grundbuch betreffen, ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten verzeichnet sind. Solche Angelegenheiten umfassen Eintragungen, Löschungen und Änderungen von Eigentumsrechten, Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und sonstigen Belastungen. Grundbuchsachen werden vor allem in den Grundbuchämtern der Amtsgerichte bearbeitet. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Transparenz und Sicherheit des Grundstücksverkehrs zu gewährleisten, indem sie rechtlich verbindliche Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken bereitstellen. Das Grundbuch dient somit als zentrales Instrument zur Sicherung und Dokumentation von Eigentumsrechten an Immobilien.