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Zuständige Behörde für 86698 Oberndorf
Angelegenheit: Grundbuchsachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Grundbuchsachen in 86698 Oberndorf ist:
Amtsgericht Nördlingen
Justiz-Id: D2108
- Behörde: Amtsgericht Nördlingen
- Anschrift: Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen
- Postanschrift: Postfach 11 11, 86711 Nördlingen
- Telefon: 09081 2109-0
- Fax: 09081 2109-520
- E-Mail: poststelle@ag-noe.bayern.de
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\nGrundbuchsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren und Angelegenheiten, die das Grundbuch betreffen, ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten verzeichnet sind. Solche Angelegenheiten umfassen Eintragungen, Löschungen und Änderungen von Eigentumsrechten, Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und sonstigen Belastungen. Grundbuchsachen werden vor allem in den Grundbuchämtern der Amtsgerichte bearbeitet. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Transparenz und Sicherheit des Grundstücksverkehrs zu gewährleisten, indem sie rechtlich verbindliche Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken bereitstellen. Das Grundbuch dient somit als zentrales Instrument zur Sicherung und Dokumentation von Eigentumsrechten an Immobilien.