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Zuständige Behörde für 02796 Jonsdorf, Kurort

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 02796 Jonsdorf, Kurort ist:

Amtsgericht Zittau

Justiz-Id: U1118


  • Behörde: Amtsgericht Zittau
  • Anschrift: Lessingstraße 1, 02763 Zittau
  • Postanschrift: Postfach 15 55, 02755 Zittau
  • Telefon: 03583 759-0
  • Fax: 03583 759-1030
  • E-Mail: verwaltung@agzi.justiz.sachsen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.