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Zuständige Behörde für 04626 Dobitschen
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 04626 Dobitschen ist:
Amtsgericht Altenburg
Justiz-Id: Y1201
- Behörde: Amtsgericht Altenburg
- Anschrift: Burgstraße 11, 04600 Altenburg
- Postanschrift: Postfach 12 61, 04582 Altenburg
- Telefon: 03447 5590
- Fax: 03447 559111
- E-Mail: agabg.poststelle@justiz.thueringen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.