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Zuständige Behörde für 04849 Bad Düben
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 04849 Bad Düben ist:
Amtsgericht Eilenburg
Justiz-Id: U1305
- Behörde: Amtsgericht Eilenburg
- Anschrift: Walther-Rathenau-Straße 9, 04838 Eilenburg
- Postanschrift: Walther-Rathenau-Straße 9, 04838 Eilenburg
- Telefon: 03423 6545
- Fax: 03423 654300
- E-Mail: verwaltung@ageb.justiz.sachsen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.