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Zuständige Behörde für 04886 Arzberg
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 04886 Arzberg ist:
Amtsgericht Torgau
Justiz-Id: U1310
- Behörde: Amtsgericht Torgau
- Anschrift: Rosa-Luxemburg-Platz 14, 04860 Torgau
- Postanschrift: Postfach 157, 04853 Torgau
- Telefon: 03421 753-30
- Fax: 03421 753-315
- E-Mail: verwaltung@agto.justiz.sachsen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.