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Zuständige Behörde für 06388 Köthen (Anhalt)

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 06388 Köthen (Anhalt) ist:

Amtsgericht Köthen

Justiz-Id: W1113


  • Behörde: Amtsgericht Köthen
  • Anschrift: Friedhofstraße 48, 06366 Köthen (Anhalt)
  • Postanschrift: Postfach 15 56, 06355 Köthen (Anhalt)
  • Telefon: 03496 4220
  • Fax: 03496 422150
  • E-Mail: ag-koet@justiz.sachsen-anhalt.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.