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Zuständige Behörde für 08324 Bockau

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 08324 Bockau ist:

Amtsgericht Aue-Bad Schlema

Justiz-Id: U1202


  • Behörde: Amtsgericht Aue-Bad Schlema
  • Anschrift: Gerichtsstraße 1, 08280 Aue-Bad Schlema
  • Postanschrift: Postfach 11 51, 08271 Aue-Bad Schlema
  • Telefon: 03771 596-0
  • Fax: 03771 596-100
  • E-Mail: verwaltung@agau.justiz.sachsen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.