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Zuständige Behörde für 09618 Brand-Erbisdorf

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 09618 Brand-Erbisdorf ist:

Amtsgericht Freiberg

Justiz-Id: U1208


  • Behörde: Amtsgericht Freiberg
  • Anschrift: Heinrich-Heine-Straße 15, 09599 Freiberg
  • Postanschrift: Postfach 13 51, 09583 Freiberg
  • Telefon: 03731 358-90
  • Fax: 03731 358-9205
  • E-Mail: verwaltung@agfg.justiz.sachsen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.