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Zuständige Behörde für 15518 Berkenbrück

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 15518 Berkenbrück ist:

Amtsgericht Fürstenwalde/Spree

Justiz-Id: G1208


  • Behörde: Amtsgericht Fürstenwalde/Spree
  • Anschrift: Eisenbahnstraße 8, 15517 Fürstenwalde/Spree
  • Postanschrift: Postfach 13 20, 15503 Fürstenwalde/Spree
  • Telefon: 03361 509-6
  • Fax: 03361 509-830
  • E-Mail: verwaltung@agfw.brandenburg.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.