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Zuständige Behörde für 17111 Beggerow
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 17111 Beggerow ist:
Amtsgericht Neubrandenburg
Justiz-Id: N1105
- Behörde: Amtsgericht Neubrandenburg
- Anschrift: Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
- Postanschrift: Postfach 11 01 39, 17041 Neubrandenburg
- Telefon: 0395 5444-0
- Fax: 0395 5444-425
- E-Mail: verwaltung@ag-neubrandenburg.mv-justiz.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.