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Zuständige Behörde für 19309 Lanz

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 19309 Lanz ist:

Amtsgericht Perleberg

Justiz-Id: G1311


  • Behörde: Amtsgericht Perleberg
  • Anschrift: Lindenstraße 12, 19348 Perleberg
  • Postanschrift: Postfach 47, 19341 Perleberg
  • Telefon: 03876 7170
  • Fax: 03876 717199
  • E-Mail: verwaltung@agper.brandenburg.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.