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Zuständige Behörde für 24214 Gettorf

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 24214 Gettorf ist:

Amtsgericht Eckernförde

Justiz-Id: X1514


  • Behörde: Amtsgericht Eckernförde
  • Anschrift: Reeperbahn 45 - 47, 24340 Eckernförde
  • Postanschrift: Postfach 11 07, 24331 Eckernförde
  • Telefon: 04351 7153
  • Fax: 04351 715480
  • E-Mail: verwaltung@ag-eckernfoerde.landsh.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.