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Zuständige Behörde für 26605 Aurich (Ostfriesland)

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 26605 Aurich (Ostfriesland) ist:

Amtsgericht Aurich

Justiz-Id: P3101


  • Behörde: Amtsgericht Aurich
  • Anschrift: Schloßplatz 2, 26603 Aurich
  • Postanschrift: Postfach 11 33, 26581 Aurich
  • Telefon: 04941 9998-400
  • Fax: 04941 9998-430
  • E-Mail: agaur-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.