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Zuständige Behörde für 27639 Wurster Nordseeküste

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 27639 Wurster Nordseeküste ist:

Amtsgericht Geestland

Justiz-Id: P2608


  • Behörde: Amtsgericht Geestland
  • Anschrift: Debstedter Straße 17, 27607 Geestland
  • Postanschrift: Debstedter Straße 17, 27607 Geestland
  • Telefon: 04743 882
  • Fax: 04743 88238
  • E-Mail: aggee-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.