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Zuständige Behörde für 29562 Suhlendorf
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 29562 Suhlendorf ist:
Amtsgericht Uelzen
Justiz-Id: P2510
- Behörde: Amtsgericht Uelzen
- Anschrift: Fritz-Röver-Straße 5, 29525 Uelzen
- Postanschrift: Fritz-Röver-Straße 5, 29525 Uelzen
- Telefon: 0581 88510
- Fax: 0581 88512188
- E-Mail: AGUE-PoststelleAG@justiz.niedersachsen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.