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Zuständige Behörde für 30916 Isernhagen
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 30916 Isernhagen ist:
Amtsgericht Burgwedel
Justiz-Id: P2303
- Behörde: Amtsgericht Burgwedel
- Anschrift: Im Klint 4, 30938 Burgwedel
- Postanschrift: Postfach 13 54, 30929 Burgwedel
- Telefon: 05139 80610
- Fax: 05139 8061105
- E-Mail: agbgw-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.