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Zuständige Behörde für 31840 Hessisch Oldendorf

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 31840 Hessisch Oldendorf ist:

Amtsgericht Hameln

Justiz-Id: P2304


  • Behörde: Amtsgericht Hameln
  • Anschrift: Zehnthof 1, 31785 Hameln
  • Postanschrift: Postfach 10 13 13, 31763 Hameln
  • Telefon: 05151 7960
  • Fax: 05151 796166
  • E-Mail: aghm-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.