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Zuständige Behörde für 34302 Guxhagen

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 34302 Guxhagen ist:

Amtsgericht Melsungen

Justiz-Id: M1609


  • Behörde: Amtsgericht Melsungen
  • Anschrift: Kasseler Straße 29, 34212 Melsungen
  • Postanschrift: Postfach 14 61, 34204 Melsungen
  • Telefon: 05661 706-0
  • Fax: 0611 32761-8100
  • E-Mail: verwaltung@ag-melsungen.justiz.hessen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.