Suche nach Angelegenheit
Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.
Zuständige Behörde für 35767 Breitscheid
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 35767 Breitscheid ist:
Amtsgericht Dillenburg Zweigstelle Herborn
Justiz-Id: M1705
- Behörde: Amtsgericht Dillenburg Zweigstelle Herborn
- Anschrift: Westerwaldstraße 16, 35745 Herborn
- Postanschrift: Postfach 19 61, 35729 Herborn
- Telefon: 02771 9007-0
- Fax: 0611 327618-382
- E-Mail: verwaltung@ag-dillenburg.justiz.hessen.de
Hier Produkte bestellen
Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.