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Zuständige Behörde für 36272 Niederaula

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 36272 Niederaula ist:

Amtsgericht Bad Hersfeld

Justiz-Id: M1305


  • Behörde: Amtsgericht Bad Hersfeld
  • Anschrift: Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld
  • Postanschrift: Postfach 11 52, 36221 Bad Hersfeld
  • Telefon: 06621 203-0
  • Fax: 0611 32761-8093
  • E-Mail: verwaltung@ag-badhersfeld.justiz.hessen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.