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Zuständige Behörde für 37191 Katlenburg-Lindau
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 37191 Katlenburg-Lindau ist:
Amtsgericht Northeim
Justiz-Id: P2208
- Behörde: Amtsgericht Northeim
- Anschrift: Bahnhofstraße 31, 37154 Northeim
- Postanschrift: Postfach 11 53, 37141 Northeim
- Telefon: 05551 9620
- Fax: 05551 962114
- E-Mail: agnom-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.