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Zuständige Behörde für 38259 Salzgitter

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 38259 Salzgitter ist:

Amtsgericht Salzgitter

Justiz-Id: P1108


  • Behörde: Amtsgericht Salzgitter
  • Anschrift: Joachim-Campe-Straße 15, 38226 Salzgitter
  • Postanschrift: Postfach 10 01 45, 38201 Salzgitter
  • Telefon: 05341 4094-0
  • Fax: 05341 4094-101
  • E-Mail: agsz-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.