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Zuständige Behörde für 38464 Groß Twülpstedt
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 38464 Groß Twülpstedt ist:
Amtsgericht Helmstedt
Justiz-Id: P1105
- Behörde: Amtsgericht Helmstedt
- Anschrift: Stobenstraße 5, 38350 Helmstedt
- Postanschrift: Postfach 14 20, 38334 Helmstedt
- Telefon: 05351 12030
- Fax: 05351 120350
- E-Mail: aghe-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.