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Zuständige Behörde für 39326 Angern

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 39326 Angern ist:

Amtsgericht Haldensleben

Justiz-Id: W1205


  • Behörde: Amtsgericht Haldensleben
  • Anschrift: Stendaler Straße 18, 39340 Haldensleben
  • Postanschrift: Postfach 10 01 51, 39331 Haldensleben
  • Telefon: 03904 47130
  • Fax: 03904 4713101
  • E-Mail: ag-hdl@justiz.sachsen-anhalt.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.