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Zuständige Behörde für 47669 Wachtendonk
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 47669 Wachtendonk ist:
Amtsgericht Geldern
Justiz-Id: R1302
- Behörde: Amtsgericht Geldern
- Anschrift: Nordwall 51, 47608 Geldern
- Postanschrift: Postfach 11 64, 47591 Geldern
- Telefon: 02831 123-0
- Fax: 02831 123-222
- E-Mail: poststelle@ag-geldern.nrw.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.