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Zuständige Behörde für 49406 Barnstorf
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 49406 Barnstorf ist:
Amtsgericht Diepholz
Justiz-Id: P2705
- Behörde: Amtsgericht Diepholz
- Anschrift: Lange Straße 32, 49356 Diepholz
- Postanschrift: Postfach 11 09, 49341 Diepholz
- Telefon: 05441 996-0
- Fax: 05441 996-500
- E-Mail: agdh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.