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Zuständige Behörde für 49685 Bühren

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 49685 Bühren ist:

Amtsgericht Cloppenburg

Justiz-Id: P3202


  • Behörde: Amtsgericht Cloppenburg
  • Anschrift: Burgstraße 9 - 10, 49661 Cloppenburg
  • Postanschrift: Postfach 19 41, 49649 Cloppenburg
  • Telefon: 04471 8820-0
  • Fax: 04471 8820-100
  • E-Mail: agclp-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.