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Zuständige Behörde für 53533 Antweiler
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 53533 Antweiler ist:
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Justiz-Id: T2204
- Behörde: Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Anschrift: Wilhelmstraße 55/57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Postanschrift: Postfach 11 69, 53456 Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Telefon: 02641 971-0
- Fax: 02641 971-100
- E-Mail: agaw@ko.jm.rlp.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.