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Zuständige Behörde für 54570 Berlingen

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 54570 Berlingen ist:

Amtsgericht Daun

Justiz-Id: T2403


  • Behörde: Amtsgericht Daun
  • Anschrift: Berliner Straße 3, 54550 Daun
  • Postanschrift: Postfach 11 20, 54542 Daun
  • Telefon: 06592 18-0
  • Fax: 06592 18-444
  • E-Mail: agdau@ko.jm.rlp.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.