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Zuständige Behörde für 55116 Mainz
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 55116 Mainz ist:
Amtsgericht Mainz
Justiz-Id: T2304
- Behörde: Amtsgericht Mainz
- Anschrift: Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz
- Postanschrift: Postfach 11 80, 55001 Mainz
- Telefon: 06131 141-0
- Fax: 06131 141-6020
- E-Mail: agmz@ko.jm.rlp.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.