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Zuständige Behörde für 55425 Waldalgesheim
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 55425 Waldalgesheim ist:
Amtsgericht Bingen am Rhein
Justiz-Id: T2302
- Behörde: Amtsgericht Bingen am Rhein
- Anschrift: Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein
- Postanschrift: Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein
- Telefon: 06721 908-0
- Fax: 06721 908-170
- E-Mail: agbi@ko.jm.rlp.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.