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Zuständige Behörde für 55590 Meisenheim

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 55590 Meisenheim ist:

Amtsgericht Bad Sobernheim

Justiz-Id: T2106


  • Behörde: Amtsgericht Bad Sobernheim
  • Anschrift: Gymnasialstraße 11, 55566 Bad Sobernheim
  • Postanschrift: Postfach 2 62, 55562 Bad Sobernheim
  • Telefon: 06751 9313-0
  • Fax: 06751 9313-50
  • E-Mail: agsob@ko.jm.rlp.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.