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Zuständige Behörde für 56206 Hilgert

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 56206 Hilgert ist:

Amtsgericht Montabaur

Justiz-Id: T2214


  • Behörde: Amtsgericht Montabaur
  • Anschrift: Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur
  • Postanschrift: Postfach 13 65, 56403 Montabaur
  • Telefon: 02602 151-0
  • Fax: 02602 151-151
  • E-Mail: agmon@ko.jm.rlp.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.