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Zuständige Behörde für 56357 Auel

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 56357 Auel ist:

Amtsgericht Sankt Goar

Justiz-Id: T2216


  • Behörde: Amtsgericht Sankt Goar
  • Anschrift: Bismarckweg 3 - 4, 56329 Sankt Goar
  • Postanschrift: Postfach 11 52, 56325 Sankt Goar
  • Telefon: 06741 910-0
  • Fax: 06741 910-260
  • E-Mail: aggoa@ko.jm.rlp.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.