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Zuständige Behörde für 57339 Erndtebrück

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 57339 Erndtebrück ist:

Amtsgericht Bad Berleburg

Justiz-Id: R2902


  • Behörde: Amtsgericht Bad Berleburg
  • Anschrift: Im Herrengarten 5, 57319 Bad Berleburg
  • Postanschrift: Postfach 10 11 40, 57301 Bad Berleburg
  • Telefon: 02751 9253-0
  • Fax: 02751 9253-99
  • E-Mail: poststelle@ag-badberleburg.nrw.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.