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Zuständige Behörde für 59394 Nordkirchen
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 59394 Nordkirchen ist:
Amtsgericht Lüdinghausen
Justiz-Id: R2712
- Behörde: Amtsgericht Lüdinghausen
- Anschrift: Seppenrader Straße 3, 59348 Lüdinghausen
- Postanschrift: Postfach 11 34, 59331 Lüdinghausen
- Telefon: 02591 2307-0
- Fax: 02591 2307-60
- E-Mail: poststelle@ag-luedinghausen.nrw.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.