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Zuständige Behörde für 61479 Glashütten
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 61479 Glashütten ist:
Amtsgericht Königstein im Taunus
Justiz-Id: M1203
- Behörde: Amtsgericht Königstein im Taunus
- Anschrift: Gerichtsstraße 2, 61462 Königstein im Taunus
- Postanschrift: Postfach 11 49, 61451 Königstein im Taunus
- Telefon: 06174 2903-0
- Fax: 0611 32761-8243
- E-Mail: verwaltung@ag-koenigstein.justiz.hessen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.