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Zuständige Behörde für 63150 Heusenstamm
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 63150 Heusenstamm ist:
Amtsgericht Offenbach am Main
Justiz-Id: M1114
- Behörde: Amtsgericht Offenbach am Main
- Anschrift: Kaiserstraße 16 - 18, 63065 Offenbach am Main
- Postanschrift: 63063 Offenbach am Main
- Telefon: 069 8057-0
- Fax: 0611 32761-8307
- E-Mail: verwaltung@ag-offenbach.justiz.hessen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.