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Zuständige Behörde für 63872 Heimbuchenthal
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 63872 Heimbuchenthal ist:
Amtsgericht Aschaffenburg
Justiz-Id: D4102
- Behörde: Amtsgericht Aschaffenburg
- Anschrift: Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg
- Postanschrift: Postfach 10 13 49, 63709 Aschaffenburg
- Telefon: 06021 398-0
- Fax: 09621 96241-0338
- E-Mail: poststelle@ag-ab.bayern.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.