Suche nach Angelegenheit
Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.
Zuständige Behörde für 63930 Neunkirchen
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 63930 Neunkirchen ist:
Amtsgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg
Justiz-Id: D4104
- Behörde: Amtsgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg
- Anschrift: Hauptstraße 29, 63897 Miltenberg
- Postanschrift: Postfach 11 40, 63881 Miltenberg
- Telefon: 06022 628-0
- Fax: 049 9621962413981
- E-Mail: poststelle@ag-obb.bayern.de
Hier Produkte bestellen
Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.