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Zuständige Behörde für 65366 Geisenheim

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 65366 Geisenheim ist:

Amtsgericht Rüdesheim am Rhein

Justiz-Id: M1904


  • Behörde: Amtsgericht Rüdesheim am Rhein
  • Anschrift: Gerichtsstraße 9, 65385 Rüdesheim am Rhein
  • Postanschrift: Postfach 12 20, 65377 Rüdesheim am Rhein
  • Telefon: 06722 9040-0
  • Fax: 06722 9040-40
  • E-Mail: verwaltung@ag-ruedesheim.justiz.hessen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.