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Zuständige Behörde für 65439 Flörsheim
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 65439 Flörsheim ist:
Amtsgericht Wiesbaden
Justiz-Id: M1906
- Behörde: Amtsgericht Wiesbaden
- Anschrift: Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
- Postanschrift: Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
- Telefon: 0611 3261-0
- Fax: 0611 327061-513
- E-Mail: verwaltung@ag-wiesbaden.justiz.hessen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.